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1. Allgemeines
Diese AGB gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Abweichende AGB
oder Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nicht. Es gilt stets die
Schriftform, auch für Nebenabreden. Alle Angebote sind freibleibend.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Angebot wird erst verbindlich,
nachdem wir die Bestellung schriftlich aufgenommen oder eine schriftliche
Auftragsbestätigung erteilt haben.
2.2 Zur Angebotserstellung sind vom Besteller folgende Angaben nötig:
-
In welcher Farbe soll beschichtet werden?
- Sollen zusätzliche Leistungen, wie das Strahlen, Tempern, 2-Schicht-Lackierungen
erbracht werden?
- Wo werden die zu beschichteten Gegenstände eingesetzt, im Innen- oder
Außenbereich?3. Preise, Zahlungsbedingungen
3.1 Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart worden sind,
werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen (qm-Preis) bzw.
Lohnverrechnungssätzen berechnet.
3.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere Preise „ab Werk“. Bei
Unternehmern verstehen sich die Preise netto zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
3.3 Wird mangelhafte Ware, z.B. rostige, verschmutzte oder verzunderte Ware
durch den Besteller angeliefert und werden hierdurch Leistungen über den
vertraglichen Umfang hinaus erforderlich, sind Mehrkosten vom Besteller zu
ersetzen. Der Besteller ist hierauf vor Durchführung unserer Leistung
hinzuweisen.3.4 Zahlungen haben ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Im Falle des
Verzugs sind wir berechtigt, bei Unternehmern 8 % über dem Basiszinssatz (§ 247
BGB), als Verzugszins geltend zu machen.4. Lieferzeit
4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller
technischen Fragen voraus.
4.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Dies gilt
insbesondere für eine ordnungsgemäße Vorbereitung der Ware für die
Pulverbeschichtung.
4.3 Bei Leistungsverzögerungen, die der Besteller zu vertreten hat, verlängern
bzw. verschieben sich vereinbarte Liefertermine entsprechend.5. Vorbereitung der Ware durch den Besteller
5.1 Die zu beschichtende Ware muss für den Vorgang Pulverbeschichtung
ordnungsgemäß vorbereitet sein. Der Besteller hat die zu beschichteten Teile von
nicht zu beschichtenden Teilen zu trennen. Die Ware muss sorgfältig gereinigt,
d.h. fettfrei und sauber sein.
5.2 Der Besteller hat uns den Verwendungszweck der zu beschichtenden Ware
mitzuteilen, insbesondere, ob diese im Innen- oder Außenbereich genutzt werden
sollen.6. Beschaffenheit der Ware, Toleranzen
6.1 Der Besteller steht dafür ein, dass die zu beschichtenden Teile
hitzebeständig bis zu 200° C sind. Beim Beschichtungsvorgang sind sonst
Formveränderungen möglich.
6.2 Geringe Farbabweichungen sind möglich. Glanz und Verlauf innerhalb der
branchenüblichen Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge; dies gilt auch für
Lieferungen nach Muster.
6.3 An sämtlichen Kanten und Nähten des zu beschichtenden Materials kann es zu
einem Kantenaufbau kommen, dieser ist nicht vermeidbar.
6.4 Bei Beschichtungen von Vorlackierungen, Gussteilen und von stückverzinkten
Werkstücken, gleich welcher Herkunft, erfolgt die Veredelung grundsätzlich auf
Risiko und Gefahr des Bestellers.7. Gewährleistung
7.1 Soweit ein Mangel der beschichteten Ware vorliegt, ist der Besteller zur
Nacherfüllung in Form der Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung
fehl, ist sie dem Besteller unzumutbar oder verweigern wir die Leistung
ernsthaft und endgültig, kann der Besteller nach seiner Wahl den Preis
herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Haftung auf Schadenersatz ist
beschränkt nach Maßgabe von Ziffer 8. Das Gilt auch für den Anspruch auf
Aufwendungsersatz.
7.2 Für Unternehmer: Sämtliche Ansprüche, die aus der Mangelhaftigkeit der Sache
hergeleitet werden, einschließlich etwaiger Ansprüche auf Schadenersatz
verjähren 6 Monate nach Abnahme der zu beschichtenden Ware, ausgenommen bei
Vorsatz. Dies gilt auch für konkurrierende, deckungsgleiche
Schadensersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung.
7.3 Wir übernehmen keine Gewähr in folgenden Fällen:
Wenn die pulverbeschichtete Oberfläche durch mechanische oder chemische
Einwirkung beschädigt wird.
Bei unsachgemäßer, bzw. nicht lackiergerechter Konstruktion und bei Standorten
der beschichteten Ware innerhalb der direkten Einflusszonen von Salzwasser,
chemischer Industrie oder sonstiger aggressiver Emissionsherde, die
lackschädigende Substanzen ausstoßen.8. Haftung auf Schadenersatz
Wir haften auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtgrund, nur bei Vorsatz,
oder grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder Gehilfen. Der vorstehende
Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten, es sei denn, es handelt sich um die Haftung für
Sachmängel. Bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung
beschränkt auf typisch vorhersehbare Schäden.9. Pfandrecht, Eigentumsvorbehalt
Wir können grundsätzlich nach Fristsetzung des Bestellers zur Zahlung vom
Vertrag zurücktreten und die Herausgabe der Waren, die Gegenstand des
Eigentumsvorbehaltes sind, verlangen, wenn sich der Besteller vertragswidrig
verhält, insbesondere in Zahlungsverzug gerät. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehalts, insbesondere das Herausgabeverlangen sowie die Pfändung der
Vorbehaltsware durch uns, gelten als Rücktritt vom Vertrag.10. Erfüllungsort, Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist unser Firmensitz.
10.2 Gerichtsstand für beide Parteien ist Itzehoe/Schleswig-Holstein.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
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